Kategorie A: Motorräder
- A1: Leichte Motorräder bis 125 ccm, maximale Leistung von 11 kW und ein Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg. Mindestalter: 16.
- A2: Motorräder mit einer maximalen Leistung von 35 kW und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Mindestalter: 18.
- A: Alle Motorräder, auch solche mit Beiwagen. Mindestalter: 24 (direkter Zugang) bzw. 20 (bei Besitz eines A2-Führerscheins seit mindestens zwei Jahren).
Kategorie B: Autos
- B: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Motorräder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg, die für die Beförderung von bis zu acht Passagieren zusätzlich zum Fahrer ausgelegt sind. Einschließlich Anhänger bis 750 kg bzw., wenn das Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht überschreitet, Anhänger über 750 kg. Mindestalter: 18.
- B96: Ermöglicht eine Kombination aus Fahrzeug und Anhänger mit einem Gesamtgewicht zwischen 3.500 kg und 4.250 kg. Erfordert zusätzliche Schulung.
- BE: Kraftfahrzeuge der Kategorie B mit Anhänger über 750 kg, sofern das Gesamtgewicht 7.000 kg nicht überschreitet.
Kategorie C: LKW
- C1: Fahrzeuge zwischen 3.500 kg und 7.500 kg, inklusive Anhänger bis 750 kg. Mindestalter: 18.
- C1E: C1-Fahrzeuge mit Anhängern über 750 kg, sofern das Gesamtgewicht 12.000 kg nicht überschreitet. Mindestalter: 18.
- C: Fahrzeuge über 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg. Mindestalter: 21.
- CE: C-Fahrzeuge mit Anhänger über 750 kg. Mindestalter: 21.
Kategorie D: Busse
- D1: Busse mit nicht mehr als 16 Fahrgastsitzen und einer maximalen Länge von 8 Metern, inklusive Anhänger bis 750 kg. Mindestalter: 21.
- D1E: D1-Fahrzeuge mit Anhängern über 750 kg. Mindestalter: 21.
- D: Jeder Bus mit mehr als 16 Fahrgastsitzen, einschließlich Anhänger bis 750 kg. Mindestalter: 24.
- DE: D Fahrzeuge mit Anhänger über 750 kg. Mindestalter: 24.
Kategorie L und T: Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- L: Traktoren und selbstfahrende Maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bzw. 25 km/h beim Ziehen von Anhängern. Mindestalter: 16.
- T: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Mindestalter: 16 (begrenzt auf 40 km/h) bzw. 18 (bis 60 km/h).
Andere Kategorien
- AM: Mopeds und leichte Vierräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm. Mindestalter: 15.
- Mofa: Einsitzige Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Mindestalter: 15.
Für jede Kategorie gelten spezifische Anforderungen und Altersgrenzen, um sicherzustellen, dass die Fahrer für die von ihnen bedienten Fahrzeuge ausreichend geschult sind. Aber wir können Ihnen helfen, das Verfahren zu umgehen.
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